Der B.A.U.M.
Fair Future Fonds im Portrait
Der B.A.U.M. Fair Future Fonds ist ein global anlegender Aktienfonds, der im Jahr 2018 auf Initiative von Green Growth Futura-Gründer Prof. Dr. Maximilian Gege gemeinsam mit der GLS Bank ins Leben gerufen wurde.
Heute wird der Fonds, der vorwiegend in kleine und mittlere Unternehmen mit sehr hohen Nachhaltigkeitsstandards investiert, als Ko-Produktion von Green Growth Futura (Nachhaltigkeitsresearch), GLS Investments (Fonds-Advisory) und Universal Investment (Kapitalverwaltungsgesellschaft) geführt. Im Folgenden wird der mehrstufige sozial-ökologische Selektionsprozess des Fonds im Detail vorgestellt. Er zeigt exemplarisch und in konzentrierter Form, die mögliche Tiefe unserer Research- und Beratungsdienstleistung.
Der sozial-ökologische Auswahlprozess im Detail
Der Auswahlprozess startet mit einem globalen Universum von kleinen und mittleren Unternehmen, die zunächst daraufhin überprüft werden, ob Sie den Positivkriterien des B.A.U.M. Fair Future Fonds wie Klimaschutz, Ressourceneffizienz oder Gesundheit entsprechen. Eine Liste aller Positivkriterien finden Sie in unseren Anlagekriterien.
In diesem Schritt wird geprüft, ob Unternehmen gegen die strengen Ausschlusskriterien des Fonds wie die Förderung fossiler Energieträger oder die Produktion von Rüstungsgütern verstoßen. Um dies zu beurteilen, werden öffentlich verfügbare Daten und Dokumente wie Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte sowie Datenbanken zu Rate gezogen. Eine Liste aller Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Anlagekriterien.
Nun folgt die Prüfung durch das Nachhaltigkeitsresearch-Team der GGF in Form eines eigens entwickelten Bewertungsverfahrens, welches sich am Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und dem Kodex für nachhaltiges Wirtschaften des B.A.U.M. e.V. orientiert. Hierbei werden zunächst alle relevanten und öffentlich zugänglichen Informationen gesammelt, ausgewertet und durch spezielle Fachdatenbanken ergänzt.
Kritische Fragen, die sich nicht mittels öffentlich zugänglicher Quellen beantworten lassen, werden durch aktive Rücksprache mit dem Unternehmen oder durch Vor-Ort-Besuche geklärt
Der Nachhaltigkeitsbeirat entscheidet per Abstimmung unabhängig und transparent über Aufnahme oder Ablehnung der einzelnen Unternehmen in das Anlageuniversum. Grundlage der Entscheidung sind die Ergebnisse des sozial-ökologischen Selektionsprozesses. Die getroffenen Entscheidungen werden in regelmäßigen Abständen reevaluiert und bei Bedarf zeitnah berücksichtigt. Eine Vorstellung der Mitglieder des Nachhaltigkeitsbeirat finden Sie weiter unten.
Alle Unternehmen des Anlageuniversums werden einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen, wobei auch aktuelle Entwicklungen – zum Beispiel Medienberichte über Skandale und Kontroversen – berücksichtigt werden. So bleibt der hohe Nachhaltigkeitsanspruch des B.A.U.M. Fair Future Fonds auch im Zeitverlauf gesichert.
Um die Unternehmen es Anlageuniversums aktiv auf ihrem Weg der nachhaltigen Transformation zu unterstützen, führt Green Growth Futura Dialoge mit den Emittenten und zeigt Entwicklungspotenziale auf, die im Rahmen der sozial-ökologischen Analyse identifiziert wurden. Detaillierte Informationen zum Engagement-Prozess finden Sie in unserer Engagement Policy.
Der sozial-ökologische Auswahlprozess auf einen Blick
- Gesundheit, Wohlergehen, nachhaltige Lebensmittel
- Nachhaltiges Bauen und Wohnen
- Nachhaltige Mobilität und Infrastruktur
- Schutz des Wassers, Bodens und der Biodiversität
- Klimaschutz, erneuerbare und nicht fossile Energien
- Ressourcen- und Energieeffizienz
- Gleichheit, Bildung und soziales Engagement
- Digitalisierung und künstliche Intelligenz
- Transparenz, Compliance und nachhaltige Unternehmenspolitik
- Nicht nachhaltige Fischerei, Land- und Forstwirtschaft
- Anbau und Sammlung nachwachsender Rohstoffe zur Bioenergieerzeugung
- Förderung fossiler Energieträger und Betrieb fossiler Kraftwerke
- Automobil-, Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen
- Kernenergie
- Agrochemie
- Produktion, Forschung, Vertrieb von gentechnisch veränderten Lebewesen
- Land Grabbing, Rohstoffderivatehandel und Hochfrequenzhandel
- Produktion und Verkauf von Rüstungsgütern bzw. Kriegswaffen
- Herstellung von Suchtmitteln
- Computerspiele und Glücksspiel
- Pornografie und Prostitution
- Embryonenforschung
- Arbeitsrechts- und Menschenrechtsverletzungen
- Industrielle Tierhaltung und Intensivtierhaltung
- Verstöße gegen Tierschutz, Tiertransporte und Tierversuche
- Haltung und Bejagung von Tieren zur Fell- oder Ledergewinnung
- Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten